Bitte beachte: Bei lebenden Pflanzen ist das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen, da es sich um schnell verderbliche Waren handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Einen Widerruf kannst du daher nur für Zubehör geltend machen, zum Beispiel für Übertöpfe, Erde, Pflanzgefäße und Dekorationsartikel.